Bürgerschaft

Entscheidungsinstanz für alle wichtigen Angelegenheiten

Die Bürgerschaft ist als Gemeindevertretung für alle wichtigen Angelegenheiten der Hansestadt Lübeck zuständig. Als wichtig gilt das, was – außer den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben – aufgrund seiner politischen Bedeutung, seiner wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Hansestadt Lübeck ist. Die Bürgerschaft trifft Entscheidungen und überwacht deren Umsetzung. Zuständig ist die Bürgerschaft unter anderem insbesondere für Entscheidungen über

  • die Übernahme neuer Aufgaben, die zu erfüllen die Gemeinde nicht gesetzlich verpflichtet ist
  • den Erlass, die Änderungen und Aufhebung von Satzungen,
  • die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan, den Stellenplan, ein Haushaltsicherungskonzept,
  • Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte,
  • eventuelle Gebietsänderungen

Beschlossene Satzungen sind öffentlich bekannt zu machen. Sie werden – wie auch Entgeltordnungen und andere wichtige Informationen – online unter www.bekanntmachungen.luebeck.de veröffentlicht. Die Bürgerschaft kontrolliert zudem die Verwaltung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, haben die Mitglieder der Bürgerschaft Unterrichtungs-, Anfrage - und Akteneinsichtsrechte.

Den Vorsitz in der Bürgerschaft führt der Stadtpräsident. Dieser vertritt die Belange der Bürgerschaft gegenüber dem Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, der als Chef für die Verwaltung verantwortlich ist. Am 29.6.2023 hat die Bürgerschaft Herrn Henning Schumann (CDU) zum neuen Stadtpräsidenten der Hansestadt Lübeck gewählt.

Stadtpräsident Henning Schumann (CDU)

Sitzungskalender

Eine Übersicht aller Sitzungen der Lübecker Bürgerschaft sowie der Ausschüsse finden Sie hier.

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